Über uns
Aufgaben und Organisation der Kreisgemeinschaft Johannisburg
Die Kreisgemeinschaft Johannisburg in der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. ist der Zusammenschluss aller im Kreis Johannisburg geborenen und wohnhaft gewesenen Personen und ihre Nachkommen, die sich zu Ostpreußen als ihrer Heimat bekennen.
Sitz der Kreisgemeinschaft ist Schleswig. Der Kreis Schleswig - Flensburg unterhält seit 1954 eine Patenschaft für den Landkreis Johannisburg.
Seit dem Jahre 1998 besteht zwischen dem Landkreis Schleswig - Flensburg eine Partnerschaft mit der Stadt Pisz (Johannisburg) und seit dem Jahr 2000 auch eine Partnerschaft mit dem Kreis Pisz (Johannisburg).
Die Kreisgemeinschaft pflegt den Zusammenhalt aller Kreisangehörigen in regelmäßigen Zusammenkünften. Sie betreut die in der Heimat gebliebenen Ostpreußen. Die Kreisgemeinschaft sammelt und erhält ostpreußisches Kulturgut. Sie zeichnet die Geschichte des Kreises Johannisburg, seiner Städte und Dörfer in seinen Siedlungs-formen, Eigentums-, Besitz- und Lebensverhältnissen auf.
Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. Die Finanzierung der Aufgaben erfolgt auf freiwilliger Spendenbasis.
Die Genealogie ist nicht unser Metier; wir überlassen das lieber den Spezialisten. Einen allgemeinen Einstieg "Alles über Genealogie im deutschen Raum" liefert www.genealogienetz.de. Für unsere Provinz ist der Verein für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e. V. (VFFOW) wahrscheinlich die wichtigste Adresse.
Die Gremien der Kreisgemeinschaft sind:
- Kreisausschuss
- Kreistag
- Kreisversammlung = Hauptkreistreffen
Der Kreisausschuss (Vorstand) hat die Aufgabe, Beschlüsse für den Kreistag vorzubereiten und die von ihm gefassten Beschlüsse durchzuführen.
Ihm gehören laut Satzung an:
- die Kreisvertreterin / der Kreisvertreter (1. Vorsitzende / 1. Vorsitzender),
- zwei stellvertretende Kreisvertreterinnen / Kreisvertreter
(stellv. Vorsitzende),
- eine Kassenverwalterin / ein Kassenverwalter
- eine Schriftführerin / ein Schriftführer
- zwei Beisitzerinnen / Beisitzer
Die Vorstandsmitglieder sind gleichzeitig Mitglieder des Kreistages.
Der Kreisvertreter mit seinen Stellvertretern wird vom Kreistag für 4 Jahre gewählt und vertritt den Kreis nach innen und außen.
Der Kreisausschuss wird ebenfalls für 4 Jahre gewählt.
Der Kreistag wird von der Kreisversammlung für 4 Jahre gewählt.
Die Kreisversammlung ist die Mitgliederversammlung der Kreisgemeinschaft (Hauptkreistreffen).
Die letzten Wahlen fanden im Jahr 2019 statt.
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